Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss von Nersingen hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 den Aufstellungsbeschluss der Außenbereichssatzung "Glassenhart", Gemarkung Oberfahlheim gefasst. Ebenfalls wurde in der Sitzung vom 29.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Außenbereichssatzung mit Stand vom 01.07.2025 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Die bestehenden baulichen Anlagen im vorgesehenen Satzungsgebiet sind innerhalb der Zwischenkriegszeit sowie der Nachkriegszeit entstanden.
Im Laufe der Zeit hat sich eine Siedlung mit 4 Wohngebäuden sowie Garagen und Nebenanlagen entwickelt. Angaben zur Genehmigung der baulichen Anlagen liegen nicht vor. Ein Bebauungsplan für das Satzungsgebiet existiert nicht. Die baulichen Anlagen innerhalb des Plangebietes wurden vermutlich gemäß § 35 BauGB privilegiert errichtet.
Konkret ist im vorgesehenen Satzungsgebiet die Sanierung eines Wohngebäudes, die planungs-rechtliche Sicherung der bestehenden Wohngebäude sowie eine geringfügige Nachverdichtung geplant.
Ziel der Außenbereichssatzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und verträgliche Nachverdichtung des Weilers unter Festlegung von städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Vorgaben.
Das Verfahren wird gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird dabei von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Als Beurteilungsgrundlage für Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung bildet § 35 Abs. 2 BauGB. Daher ist die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sowie der §§ 14 – 17 BNatSchG im Geltungsbereich der Satzung nicht anzuwenden. Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt sind im Baugenehmigungsverfahren abschließend zu bestimmen.
Der Umgriff des Satzungsgebietes beinhaltet die Grundstücke mit den Flurstück Nrn. 526, 526/2, 526/4, 526/3, 526/1, 536 der Gemarkung Oberfahlheim.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung jeweils mit Stand vom 01.07.2025 wird in der Zeit vom
15.09.2025 bis einschließlich 15.10.2025
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Gemeinde Nersingen unter www.nersingen.de zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@nersingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Außenbe-reichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Nersingen, Rathausplatz 1, Bau-verwaltung, Zimmer 15 (Gemeindehalle), zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Nersingen
gez. Erich Winkler
Erster Bürgermeister



























