zur Startseite

ACHTUNG: Durch einen Systemausfall beim Rechenzentrum des Zweckverbandes können derzeit Dienstleistungen in der Gemeindeverwaltung nur eingeschränkt angeboten werden. Betroffen sind die Bereiche Bürgerbüro, Friedhofsverwaltung und Gemeindekasse. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch telefonisch, ob Ihr Anliegen aktuell bearbeitet werden kann!

Bürgerbüro: 07308 814-1115; Friedhofsverwaltung: 07308 814-1110; Gemeindekasse: 07308 814-1210

Meldungen & Berichte

 

 29.11.2023|Reparatur Café am 15.11.2023

Terminankündigung

Reparatur Cafe

Das nächste Reparatur-Café findet am Freitag, 15.12.2023 in der Gemeindehalle statt.

 

Anmeldungen hierzu sind ab sofort möglich:

Bitte folgenden Sie dem Anmeldelink oder >> klicken Sie hier <<

 

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Bitte füllen Sie den Anmeldebogen möglichst komplett aus, das hilft uns bei der Planung.

 

Sollten Sie jedoch keine Möglichkeit zur digitalen Anmeldung haben, können Sie Ihre Anmeldung auch unter der Rufnummer 07308/814-1003 (Beate Müller) vornehmen.

Das letzte Reparatur-Café in diesem Jahr findet voraussichtlich am 15. Dezember statt. Anmeldungen hierzu sind frühestens ab dem 06.12. möglich – eine genaue Info hierzu erfolgt über die Homepage.

 

Ihr Team vom Reparatur-Café

 

 29.11.2023|Energieberatung Gemeinde Nersingen am Donnerstag, 14.12.2023

Voller Energie - Für Sie

Neutrale, kostenlose und individuelle Beratung im Rathaus der Gemeinde zu:

  • Energieeffizienz im Haushalt
  • Energieeffizienz bei Bestands- und Neubauten
  • Förderprogrammen, erneuerbaren Energien, Verordnungen und Gesetze

Donnerstag, 14. Dezember 2023 (14:00 - 17:00 Uhr)

WICHTIG: max. 2 Personen pro Beratung

 

Wir bitten um Anmeldung bis zum 11. Dezember 2023.

 

Ansprechpartner in Ihrem Rathaus:
Frau Beate Müller
Telefon: 07308/814-1003

 

Kooperationspartner der Gebäude-Energieberatung:

Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

Die Gesellschaft der Kreise: Ulm, Alb-Donau und Neu-Ulm

 22.11.2023|Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

Pressemitteilung der LEW (LVN) vom 22.11.2023

  • Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
  • Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort

 

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. 


Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:


In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs.

Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.

 

In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten.

Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.


Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich übrigens auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.


Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.


Weitere Informationen gibt es auch auf www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe

 

 16.11.2023|Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Beteiligungsphase am 20.11.2023

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.


In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.


Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de.


Sie können das Eisenbahn-Bundesamt unterstützen, indem Sie die Information den Bürgerinnen und Bürgern in Ihrer Kommune zur Verfügung stellen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Seite.


Bitte beachten Sie: Für die Vertretung der kommunalen Verwaltung gibt es eine gesonderte Beteiligung.

 

Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53
Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und
Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de

 18.10.2023|Hinweis zur Entsorgung von Akkus aus E-Bikes

Gebrauchte, zu entsorgende Li-Akkus (aber auch NiMH-Akkus) aus E-Bikes zählen zu den Industrie-Altbatterien (§ 2 Abs. 5 BattG). Sie sind von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment (auch als Teil von E-Bikes) führen, zurückzunehmen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 BattG).

Die Rücknahme und weitere Entsorgung über ein Rücknahmesystem der Hersteller (nach § 8 BattG) hat unabhängig von der Beschaffenheit, Art, Marke oder Herkunft (also auch wenn sie aus der Schweiz stammen) der Altbatterien zu erfolgen.

Damit sind auch beschädigte Batterien durch die Rücknahmesysteme und die Vertreiber kostenlos zurückzunehmen. Im Gegensatz zu Fahrzeug-Altbatterien (§ 13 Abs. 2 BattG) ist für Industrie-Altbatterien eine Rücknahme durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
 

Eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen ist nicht möglich.
Auf den Wertstoffhöfen dürfen nur abgeklebte Batterien und Akkus mit einem Maximalen Gewicht von 500 g abgegeben werden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Nersingen

Bauverwaltung

 06.10.2023|Versetzung der Kleidercontainer in Nersingen und Leibi

Aus vorübergehenden, organisatorischen Gründen werden die Altkleidercontainer

in

  • Leibi | Elchinger Straße
  • Nersingen | Am Schwarzen Graben
  • Nersingen | Dorfstraße
  • Nersingen | Rathausplatz

auf unseren Wertstoffhof in die Bürgermeister-Seißler-Straße 4 versetzt und sind zu

den Öffnungszeiten zugänglich.

 

Zu den Öffnungzeiten

 

 

Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Nersingen

Bauverwaltung

 05.10.2023|Deutsche Glasfaser: Ergebnis wird derzeit noch ausgewertet

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

das Ergebnis zur Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser ist derzeit immer noch in der Auswertung. Sobald uns das Ergebnis bekannt ist, wird dieses umgehend über all unsere Kanäle (Website, Nersinger Bote und Aushang) gestreut.

 

Wir wurden selbst um Geduld gebeten und geben diese Bitte entsprechend an Sie weiter.

 

 01.08.2023|Senioren den digitalen Alltag erleichtern - durch Digitallotsen

Landkreis Neu-Ulm führt Projekt „Digitallotsen“ ein – Erste Kommunen im Landkreis beginnen mit der Umsetzung

Schnell eine Nachricht mit dem Smartphone geschrieben, im Internet nach aktuellen Veranstaltungen gesucht oder ein Foto mit der Handykamera aus dem Urlaub versendet – was für viele ganz selbstverständlich ist und zum Alltag gehört, ist für den Ein oder Anderen mit einem großen Fragezeichen versehen. Um deshalb jeden, der möchte, digitale Geräte wie Smartphone, Tablet oder Laptop näher zu bringen, initiiert der Landkreis Neu-Ulm jetzt das Projekt Digitallotsen.

 

Dafür werden ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer jedes Alters gesucht, die Seniorinnen und Senioren auf ihrem Weg in die digitale Welt unterstützen. Dazu erhalten die Digitallotsen auch eine kostenlose Ausbildung.

Das Landratsamt hat ein Konzept entwickelt, das in den Kommunen kreisweit umgesetzt werden soll. Zudem stellt es die finanziellen Mittel dafür bereit.

Pilotkommunen sind bis jetzt Bellenberg, Elchingen, Holzheim, Nersingen, Pfaffenhofen und Weißenhorn. Weitere Kommunen, die teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen und können sich jederzeit im Landratsamt Neu-Ulm melden.

 

Die Ehrenamtlichen unterstützen die Seniorinnen und Senioren in den Pilotkommunen dabei, die digitale Welt zu entdecken und sicher zu nutzen. Sie erklären wie man Smartphone, Tablet oder Laptop im Alltag nützlich anwendet. Die Themen, die geübt werden sollen, sind vielfältig, aber immer niederschwellig und auf die jeweiligen Fragen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren angepasst (z. B. WhatsApp, das Internet nutzen, fotografieren).

Spezielle Voraussetzungen für die Ausbildung werden nicht benötigt. Man sollte fit im Umgang mit digitalen Medien sein und sich zutrauen, Älteren mit Geduld digitale Anwendungen an ihren eigenen Geräten zu erklären. Nach der Ausbildung kann in Absprache mit den teilnehmenden Kommunen der Einsatz als Digitallotsin oder Digitallotse sehr individuell vereinbart und gestaltet werden.

 

Die Ausbildung zur Digitallotsin oder zum Digitallotsen erfolgt an drei Abenden in Form von Online-Kursen durch den Digitalkompass und die Evangelische Arbeitsgruppe Medien. Außerdem gibt es nach der Ausbildung ein Zertifikat.

 

Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die Ansprechpartnerin in Nersingen, einer der teilnehmenden Pilotkommunen:

 

 24.07.2023|Reparatur-Café unterstützt den Verein „Chance auf Bildung – Zeit für Kinder e.V“ sowie die Anton-Miller-Schule in Straß

Das Reparatur-Café Nersingen ist mittlerweile seit fast 10 Jahren ein fester Bestandteil der Seniorenarbeit und ein voller Erfolg.

Die Mitglieder haben in der letzten Teamsitzung beschlossen, einen Teil der Trinkgelder – für die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu spenden. Was liegt also näher als den Verein „Chance auf Bildung – Zeit für Kinder e.V.“ und die Anton-Miller-Schule in Straß zu unterstützen.

Das Team vom Reparatur-Café hat im Rahmen einer kleinen Feierstunde die beiden Spenden an die Vorsitzende des Vereins „Chance auf Bildung – Zeit für Kinder e.V“, Frau Claudia Clages sowie die Schulleiterin der Anton-Miller-Schule Straß, Frau Irmgard Neureuther übergeben.

 


(von links: Irmgard Neureuther, Jürgen Huttmann, Hans-Peter Oklicek, Wolfgang Sittle, Beate Müller, Walter Müller, Claudia Clages, Gerd Tennigkeit, Rosa Haber, Peter Klauder)

 29.06.2023|Auflösung Vereinsring Nersingen-Leibi e.V.

Information und Ausblick

Der Vereinsring Nersingen-Leibi war jahrelang für die Organisation und Durchführung des traditionellen Nersinger Dorffest und vieler weiterer kultureller Veranstaltungen zusammen mit den ortsansässigen Mitgliedsvereinen zuständig.

 

Leider haben sich im Lauf der Zeit einige ortsansässige Vereine vom Vereinsring zurückgezogen, so dass der Vereinsring zuletzt nur noch aus 7 Vereinen bestand, die sich aktiv beteiligt haben.

 

Die Hauptaufgaben des Vereinsrings bestanden daher in der letzten Zeit aus der Organisation und Durchführung des traditionellen Funkenfeuers, dem Aufstellen und Abbau des Maibaums und der Organisation und Durchführung des Volkstrauertages. Weiterhin hat der Vereinsring den Verleih der Kuchen-Kühltheke und den Verleih der Reinwasser-Schläuche für die örtlichen Vereinsfeste übernommen.

 

In der Vereinssatzung von 1982 wurde festgelegt, dass der Vorsitz des Vereinsrings jährlich wechselt. Leider konnte diese Regelung nicht konsequent durchgehalten werden. Als Folge wurden die Amtszeiten der Vorsitzenden immer länger. Besonders lange als Vorsitzende des Vereinsrings Nersingen-Leibi waren der leider inzwischen verstorbene Ludwig Mayer, der nach seiner Amtszeit zum Ehrenvorsitzenden ernannt wurde und Heiner Sumser tätig.

Heiner Sumser war 22 Jahre 1. Vorsitzender des Vereinsrings Nersingen-Leibi. Ein ganz besonders herzlicher Dank für die geleistete Arbeit.

 

Neben den beiden oben erwähnten langjährigen Vorsitzenden geht auch ein besonderer Dank an Herrn Walter Almoslöchner, der seit der Gründung bis zum heutigen Tag immer aktiv am Wirken des Vereinsrings beteiligt war – zeitweise als Vorsitzender, aber speziell beim Thema „Maibaum“ war Walter immer an vorderster Front zu finden. Ebenso war Walter Almoslöchner sozusagen der „Herr der Reinwasser-Schläuche“, die für die einzelnen Vereinsfeste von maßgeblicher Bedeutung sind.

 

An dieser Stelle auch all den vielen ehrenamtlichen Helfern, die den Vereinsring in den letzten Jahren unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön!

 

Im Vorfeld der diesjährigen Hauptversammlung wurde bereits klar, dass die bisherige Vorstandschaft nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird.

Leider konnte trotz mehrerer Apelle und Aufrufe kein Nachfolger für den Vorsitz des Vereinsrings gefunden werden, so dass es letztendlich zur satzungsgemäßen Auflösung und Abwicklung des Vereinsrings gekommen ist.

 

Abschließend möchten wir uns nochmals bei allen, die uns in den vergangenen Jahren unterstützt und begleitet haben, ganz herzlich bedanken.

 

Für den Vereinsring Nersingen

 

Bruno Bevilacqua und Heiner Sumser

 

Wichtige Info für alle Vereinsvorstände

 

Die Kuchen-Kühltheke kann weiterhin ausgeliehen werden. Der Verleih erfolgt über den Kleingartenverein Nersingen – Ansprechpartner bleibt Heiner Sumser

 

Die Reinwasser-Schläuche werden zukünftig von der Gemeinde Nersingen, Wasserwerk, verwaltet. Anfragen hierzu bitte an die Mitarbeiter vom Wasserwerk unter der Rufnummer 0151/23979659 oder 0160/5853004

 

Die Begrüßungstafeln an den beiden Ortseingängen von Nersingen werden ebenfalls zukünftig von der Gemeinde Nersingen, Fachbereich 31 – Herrn Thomas Misterrek – verwaltet. Die Anbringung der jeweiligen Hinweistafeln ist vorab bei Herrn Misterrek unter der Rufnummer 07308/814-1313 anzuzeigen.

 

Weiterhin gewährleistet ist das traditionelle Aufstellen und der Abbau des Maibaumes – dankenswerter Weise hat hier die Freiwillige Feuerwehr Nersingen und der Musikverein Nersingen die notwendige Unterstützung zugesagt.

 29.06.2023|Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren Bundesstraße 10

Planfeststellung nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)

BEKANNTMACHUNG

 

 

Planfeststellung nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)

 

für das Bauvorhaben

 

Bundesstraße 10, Ersatzneubau der Adenauerbrücke

von Netzknoten 7625 061 bis BAYSIS-Abschnitt 100, Station 0,254

(ANr. 100 / -0,244 – 0,121; Bau-km 0-170 bis Bau-km 1+710);

 

Das Staatliche Bauamt Krumbach hat für das oben genannte Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt.

 

  1. Die Adenauerbrücke überbrückt im Stadtbereich Ulm / Neu-Ulm die Donau, deren Mitte sowohl die Grenze zwischen den beiden Donaustädten als auch zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern bildet. Sie wird täglich von durchschnittlich 94.100 Kraftfahrzeugen befahren wird und verbindet als wichtige Verkehrsachse die beiden Donaustädte Ulm und Neu-Ulm. Zudem verlaufen über sie die Bundesstraßen-verbindungen der B 10 und der B 28, die wiederum direkt an die Autobahnen A 7 bzw. A 8 anschließen.

 

Die Brücke befindet sich in einem schlechten Bauwerkszustand und bedarf einer ständigen Überwachung durch verschiedene Monitoringsysteme, um einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb zu ermöglichen. Der Ersatzneubau soll künftig die Verflechtung der Verkehrsströme im Ausbaubereich verbessern und wird daher acht Fahrstreifen sowie Geh- und Radwege aufweisen. Die überregional verkehrswichtige B 10 wird weiterhin mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung über das neue Brückenbauwerk geführt. Zusätzlich werden für die Ver- und Entflechtung der Verkehre der B 10 und der Stadtgebiete über die bereits vorhandenen zweistreifigen Anschlussstellenrampen künftig je zwei Fahrstreifen auf der Brücke zur Verfügung gestellt.

 

Nach den eingereichten Planunterlagen beträgt die Ausbaulänge einschließlich der Anpassung der anschließenden Streckenabschnitte 0,365 km. Der Ausbaubereich der B 10 beginnt in der Stadt Ulm circa 170 m vor der Adenauerbrücke, verläuft über die Donau und erstreckt sich auf bayerischer Seite bis zur Anschlussstelle der Schützenstraße / Wiblinger Straße in Neu-Ulm.

 

Für den Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen die auf Flächen der Gemarkungen Leibi (Gemeinde Nersingen) und Biberach (Gemeinde Roggenburg) realisiert werden sollen. Der Plan beinhaltet auch Widmungen neuer Straßen sowie die Änderungen der Widmung bestehender öffentlicher Straßen.

 

  1. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

  1. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg. Auskünfte über das Bauvorhaben selbst erteilt auch das Staatliche Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau, Nattenhauser Straße 16, 86381 Krumbach.
     
  2. Der Plan liegt in der Zeit von

Montag, den 10. Juli 2023, bis einschließlich Mittwoch, den 09. August 2023


 

      zur allgemeinen Einsichtnahme aus

in der Gemeinde Nersingen, Rathausplatz 1, 89278 Nersingen, Zimmer Nr. H 15, von

 

Montag           08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,

Dienstag         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,

Mittwoch         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,

Donnerstag    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr und

Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die offiziell in der vom Vorhaben betroffenen Gemeinde ausgelegten Planunterlagen und die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den amtlichen Auslegungsunterlagen (Art. 27a Abs. 1 BayVwVfG bzw. § 27a Abs. 1 LVwVfG). Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter http://www.nersingen.de/ veröffentlicht.

 

  1. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG bzw. § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG von der Auslegung des Plans.
     
  2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG bzw. § 73 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG), das ist bis einschließlich

 

Ablauf der Einwendungsfrist

 

23. August 2023

 

 

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Nersingen, Rathausplatz 1, 89278 Nersingen, Zimmer Nr. H 15, oder bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg, erheben. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde. Durch E-Mail können Einwendungen rechtswirksam nur erhoben werden, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen und an die Adresse poststelle@reg-schw.bayern.de gerichtet sind. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei grundstücksbezogenen Einwendungen sollte möglichst die Flurnummer und Gemarkung des Grundstücks angegeben werden. Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG bzw. § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verwaltungs- und Klageverfahren alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG bzw. § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG). Dies gilt auch für Äußerungen von Vereinigungen.

 

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte (gleichförmige Einwendungen) eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu benennen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter (z. B. Rechtsanwalt) bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Regierung von Schwaben nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen in einem Termin erörtert werden (§ 17a Nr. 1 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gesondert ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, kann die Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

 

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

 

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

 

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

  1. Aufwendungen für die Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen bzw. Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung werden nicht erstattet.

 

  1. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Dies betrifft insbesondere den Grunderwerb.

 

  1. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Schwaben – Planfeststellungsbehörde – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

  1. Mit Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

 

  1. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren werden die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten von der Planfeststellungsbehörde ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Die Daten können zur Auswertung der Stellungnahmen an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros sowie an Stellen, deren Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist oder deren Einschätzung zur Beurteilung der Einwendungen notwendig ist, weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die Regierung von Schwaben, Herr Christopher Bernhardt, Fronhof 10, 86152 Augsburg, E-Mail: Christopher.Bernhardt@reg-schw.bayern.de.

 

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht den Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht den Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Betroffene von den vorgenannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Betroffene haben gemäß Art. 77 DSGVO weiterhin das Recht, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

 

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten an der Regierung von Schwaben:

Regierung von Schwaben, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Fronhof 10, 86152 Augsburg, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@reg-schw.bayern.de.


Kontaktdaten des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München,

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.

      

 

Nersingen, 26.06.2023

 

Erich Winkler

Erster Bürgermeister

 

 06.06.2023|Aktueller Stand zu den Projekten in der Gemeinde Nersingen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Gemeindeverwaltung Nersingen möchte im Folgenden einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand laufender Projekte geben:

 

Die hellgrauen Punkte zeigen die bisherigen Schritte der jeweiligen Projekte und werden durch den neuen Stand in schwarzer Schrift erweitert.

 

Neubau Kindergarten

  • Beschlussfassung im Gemeinderat am 17.05.2022 über Vergrößerung auf 4 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen
  • Altersgemischte Gruppen ebenfalls denkbar
  • örtliche Träger wurden angefragt, ob Interesse an zusätzlicher Trägerschaft besteht
  • Parallel wurden freie Träger angefragt
  • Erste positive Gespräche mit einem potentiellen Träger wurden geführt
  • Gespräche mit einem potentiellen Träger abgeschlossen
  • Erste, konkrete Planungen für das Gebäude liegen vor
  • Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 09.05 über eine Trägervereinbarung und die Eckpunkte des Erbpachtvertrages
  • Anschließend Ausarbeitung Erbpachtvertrag mit Notariat
  • Vorstellung der konkreten Planungen durch den Architekten in eine der kommenden Sitzungen

 

Feuerwehrhaus Fahlheim

  • Grundstück für das neue Feuerwehrhaus wurde im August 2021 gekauft
  • Grundsatzbeschluss im Gemeinderat am 31.11.2021 über den Neubau des Feuerwehrhauses, sowie die Vergabe der Planungsleistungen für die Entwurfsplanung
  • Vorgespräche zwischen der Verwaltung, der FFW Fahlheim und dem Planungsbüro im Zeitraum Juli/August 2022
  • Vorstellung der ersten Entwürfe des Planungsbüros an die Verwaltung am 07.09.2022
  • Parallel laufen die Vorbereitungen zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Vororttermin mit dem Straßenbauamt Krumbach über die mögliche verkehrsrechtliche Anbindung des Grundstücks an die Staatsstraße
  • Vorstellung der Entwürfe und Mitteilung des Planungsstands im Arbeitskreis Feuerwehr am 09.11.2022
  • Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans im Bau- und Umweltausschuss gefasst am 21.03.2023
  • Genehmigung des Bebauungsplans durch das LRA erwartet für Ende 2023

 

Beschaffung Feuerwehr-Fahrzeug Fahlheim

  • Durchführung des Vergabeverfahrens durch ein Ingenieurbüro im 1. Halbjahr 2022
  • Submission (=Auswertung der Angebote) erfolgte am 14.07.2022
  • Vergabevorschlag durch das Ingenieurbüro am 19.07.2022 an die Verwaltung
  • Beschlussfassung im Gemeinderat am 13.09.2022 über die Vergabe von Fahrgestell, Aufbau und Ausrüstung
  • Versand der Zusagen an die erfolgreichen Bieter erfolgte Ende September
  • Lieferung Fahrgestell erwartet für Ende 2023
  • Vorbesprechung des Rohbaus bei Lieferung des Fahrgestells

 

Grundschule Oberfahlheim

  • Beschlussfassung über weiteres Vorgehen in der Gemeinderatssitzung am 13.09.2022
  • Planungskosten für weitere Ausarbeitungen werden im Haushalt berücksichtigt
  • Begehung durch Fachplaner (zwischenzeitlich erfolgt) und anschließende Bewertung des Gebäudezustandes
  • Information des Gemeinderates im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.11.2022
  • Vergabeverfahren ist vorbereitet
  • Erster Termin mit einem Anwalt für Vergabeverfahren
  • Erste Prüfung der Unterlagen durch das Anwaltsbüro ist erfolgt
  • Derzeit Klärung der offenen Punkte
  • Im nächsten Schritt Veröffentlichung der Unterlagen auf einer Vergabeplattform

 

Grundschule Nersingen

  • Gebäudezustand (Grundschule und Sporthalle) wurden ermittelt
  • Sanierungsbedarf besteht an mehreren Bereichen
  • Mögliche Lösungsansätze wurden intern besprochen
  • Haushaltstechnische Bewertung im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung
  • Information des Gemeinderates bei der Informationsveranstaltung am 29.11.2022

 

Rathaus

  • Beschluss des Gemeinderates vom 13.09.2022
  • Projekt „Neue Mitte“ inkl. Rathaus wird zurückgestellt
  • Auftrag an die Verwaltung, alternative Lösungen hinsichtlich Raumnot zu ermitteln
  • Verschiedene Lösungsansätze wurden erarbeitet
  • Modulbauweise und Anmietung naher Gebäude denkbar
  • Raumkonzept derzeit in Arbeit
  • Ein Informationsschreiben über eine alternative Lösung hinsichtlich der Raumnot wurde dem Gemeinderat ausgehändigt 
  • Nachdem es keine grundsätzlichen Einwände gab, arbeitet die Verwaltung weiter an einer Umsetzung
  • Die Planung und die nächsten Umsetzungsschritte werden demnächst dem Gemeinderat vorgestellt

 

 01.06.2023|Pressemitteilung Deutsche Glasfaser: Glasfasernetz für Nersingen - Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung

Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz in Nersingen – 33 Prozent Beteiligung für den Ausbau und den kostenlosen Hausanschluss benötigt / Infoabende über Glasfaserprojekt am 19. und 20.06. geplant

01.06.2023, Nersingen. Homeoffice statt Pendeln, Serienstreaming statt linearem Fernsehen, Internettelefonie statt Festnetz: Nersingen, Leibi, Straß, Unter- und Oberfahlheim haben in den kommenden Wochen die Chance auf die Anbindung an das Glasfasernetz, mit dem die Bürgerinnen und Bürger in Höchstgeschwindigkeit im Internet surfen können. Dafür startet Deutsche Glasfaser am 19.06.2023 die Nachfragebündelung.

 

Deutsche Glasfaser ist der führende Glasfaserversorger für den ländlichen Raum in Deutschland und treibt den Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch voran. Dafür ist das Unternehmen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Nersingen angewiesen. Bis zum Stichtag am 16.09.2023 können die Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet im Rahmen der Nachfragebündelung einen Auftrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 33 Prozent der anschließbaren Haushalte in Nersingen, Leibi, Straß, Unter- und Oberfahlheim mitziehen, steht dem Ausbau nichts mehr im Wege.

 

Die Kommunalverwaltung und Deutsche Glasfaser haben hierfür einen Kooperationsvertrag geschlossen und damit den ersten Schritt in Richtung digitale Zukunft von Nersingen gemacht. „Als Digital-Versorger der Regionen ist es unser Ziel, den ländlichen Raum in Deutschland flächendeckend mit stabiler und zukunftssicherer Infrastruktur zu versorgen. Wir bringen die Erfahrung und die Technologiekompetenz mit, die für einen schnellen Glasfaserausbau erforderlich sind. Dabei sehen wir uns als verlässlichen Partner der Kommunen und Menschen vor Ort und setzen auf eine enge Zusammenarbeit,“ so Thomas Straßer, Projektleiter von Deutsche Glasfaser.

Die neue Infrastruktur berücksichtigt alle Haushalte im Ausbaugebiet und schafft die Voraussetzung, dass auch Nachzügler noch angeschlossen werden können. Dann allerdings müssen diese Haushalte die Anschlusskosten von derzeit mindestens 750 Euro selbst tragen.

 

Das Team von Deutsche Glasfaser informiert ausführlich über den Netzausbau, die buchbaren Produkte und Leistungen sowie den Projektverlauf auf Infoabenden und im Infomobil vor Ort in der Ludwigstraße 2A, 89278 Nersingen. Öffnungszeiten: Mittwoch 15 – 19 Uhr und Samstag 9 – 13 Uhr, Eröffnung am 21.06.2023 um 15 Uhr. Zudem werden Mitarbeiter von Deutsche Glasfaser die Bürgerinnen und Bürger zu Hause besuchen und auf Wunsch persönlich beraten. Persönliche Beratungstermine können unter 02861 8133 410 vereinbart werden.

 

Die Infoabende finden am 19.06.2023 um 19 Uhr in der Gemeindehalle Nersingen, Rathausplatz 1, 89278 Nersingen, statt. Sowie am 20.06.2023 um 19 Uhr online über Zoom. Zugangslink unter deutsche-glasfaser.de/nersingen.

 

Im Rahmen einer Präsentation werden die Besucher nicht nur über Deutsche Glasfaser und das Projekt in Nersingen informiert – auch haben sie die Möglichkeit, den Experten ihre Fragen zu stellen. Thomas Straßer, Projektleiter von Deutsche Glasfaser steht mit seinem Beraterteam Rede und Antwort.

 

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de/nersingen verfügbar.

 

 

Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser

Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser ist der führende Glasfaserversorger für den ländlichen und suburbanen Raum in Deutschland. Als Pionier und Schrittmacher der Branche plant, baut und betreibt Deutsche Glasfaser anbieteroffene Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie strebt als Digital-Versorger der Regionen den flächendeckenden Glasfaserausbau an und trägt damit maßgeblich zum digitalen Fortschritt Deutschlands bei. Mit innovativen Planungs- und Bauverfahren ist Deutsche Glasfaser der Technologieführer für einen schnellen und kosteneffizienten FTTH-Ausbau. Die Unternehmensgruppe zählt zu den finanzstärksten Anbietern im deutschen Markt und verfügt mit den erfahrenen Glasfaserinvestoren EQT und OMERS über ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von sieben Milliarden Euro.

 

(Quelle zum Foto: Pixabay)

 22.02.2023|Bundesstraße B 28, Neu-Ulm und Senden - Instandsetzung von vier Brückenbauwerken über die B 28

Pressemitteilung vom 20.02.2023 - Staatliches Bauamt Krumbach

Ab Montag, den 27.02.2023, beginnen die Instandsetzungsarbeiten an vier Brückenbauwerken über die Bundesstraße B 28 zwischen Neu-Ulm und Senden (s. beigefügte Karte).

 

An den Bauwerken werden die seitlichen Brückenkappen aus Beton und die Geländer erneuert. Die Durchführung der baulichen Maßnahmen an den Brücken geht mit verkehrlichen Einschränkungen einher.

 

Für die Bauarbeiten wird jedes der vier Bauwerke für 8 Wochen für den Verkehr voll gesperrt. Um die daraus resultierenden Beeinträchtigungen und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, werden nicht alle Bauwerke gleichzeitig instandgesetzt. Die Bauarbeiten werden in der Art gestaffelt, dass keine zwei aufeinander folgenden Bauwerke gleichzeitig gesperrt werden. So können möglichst kurze Umleitungen sichergestellt werden.

 

Es werden in der Bauphase I die Arbeiten an der Überführung des Illerholzweges (Ludwigsfeld) über die B 28 beginnen. Für die Zeit der Vollsperrung dieses Bauwerkes, welches auch die Zufahrt zu Gaststätte „Silberwald“ darstellt, wird die Umleitung über das südlich liegende Bauwerk am Gurrenhof erfolgen. So ist die Zufahrt zur Gaststätte „Silberwald“ und zu den land- und forstwirtschaftlichen Flächen sichergestellt. Für die Gäste des „Silberwaldes“ wird die Umleitung entsprechend beschildert.

 

Zeitgleich wird das Bauwerk über die B 28 am Harzer Hof instandgesetzt. Für die Zeit der Vollsperrung des Bauwerkes erfolgt die Zuwegung ebenfalls über die nördliche Brücke am Gurrenhof sowie südlich über die Freudenegger Straße bei Gerlenhofen.

 

Nach Abschluss der Bauphase I erfolgt dann in Bauphase II die zeitgleiche Instandsetzung des Bauwerkes am Gurrenhof sowie der Freudenegger Straße bei Gerlenhofen. Die Umleitungen erfolgen sinngemäß über die nördlich (Illerholzweg) und südlich (Harzer Hof) gelegenen Bauwerke.

 

Für den Ein- und Ausbau der notwendigen Arbeitsgerüste an den Bauwerken wird zudem der Verkehr auf der Bundesstraße B 28 tageweise an den Bauwerken eingeschränkt.

Nach derzeitigem Stand werden im Juli 2023 die Bauarbeiten an den Brückenbauwerken so weit sein, dass die verkehrlichen Einschränkungen (Vollsperrungen) aufgehoben werden können.

 

Auf dem angefügten Lageplan ist die Umleitung zur Gaststätte „Silberwald“ dargestellt.

Für die auftretenden Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen bittet das Staatliche Bauamt Krumbach alle betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.

 

Ansprechpartner:

Jürgen Gleixner

Abteilungsleiter K – Konstruktiver Ingenieurbau

Staatliches Bauamt Krumbach

Nattenhauser Straße 16

86381 Krumbach

Tel.: +49 (8282) 9908 256

Email: juergen.gleixner@stbakru.bayern.de

 11.01.2023|NEUER VERANSTALTUNGSKALENDER - Vereine können ihre Termine nach Registrierung künftig direkt eintragen

Liebe Vereine/Organisationen,

 

der Veranstaltungskalender der Gemeinde Nersingen wurde zum neuen Jahr digitalisiert.

Die Termine und Veranstaltungen Ihres Vereins/Ihrer Organisation können künftig direkt von Ihnen über das Formular auf der Website der Gemeinde Nersingen eingetragen werden. Nach anschließender Überprüfung durch die Verwaltung erfolgt die Veröffentlichung.

Sie haben damit die Möglichkeit, flexibel auf zusätzliche Termine sowie Terminverschiebungen zu reagieren.

 

Bitte registrieren Sie sich mit Ihrem Verein/Ihrer Organisation auf folgender Seite: https://events.nersingen.de/login.html

 

Wenn Sie auf den Link klicken sehen Sie Schritt-für-Schritt:

  1. Den Log-In-Bereich
  2. Registrierung: Sie registrieren sich im Log-in-Bereich erstmalig und erhalten anschl. von uns eine Registrierungsbestätigung; im Anschluss ist Ihr Zugang freigeschaltet
  3. Termine eintragen: Sie loggen sich ein und geben die Informationen zu Ihrem Termin bzw. Ihrer Veranstaltung ein und speichern diese;
    weiter unten auf derselben Seite haben Sie einen Überblick über alle Veranstaltungen, die Sie eingeben und dessen Status dazu

 

Sollten Sie Fragen haben, die nicht über die Hilfeseite beantwortet werden können, schreiben Sie Ihre Fragen bitte an info@nersingen.de.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 13.12.2022|Aktuelle Mietangebote im Gemeindegebiet

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

auf dem Gelände der Industriestraße in Straß entstehen neue Wohnungen unterschiedlicher Größe zum Erstbezug.
 
Details und Kontaktdaten erhalten Sie direkt bei der NUWOG unter folgendem Link:
 

 24.10.2022|Reparatur Café - Termine im Jahr 2023

Terminankündigungen

Reparatur Cafe
 
Im Jahr 2023 sind folgende Termine geplant:
 
20. Januar 2023
24. Februar 2023
24. März 2023
14. April 2023
19. Mai 2023

16. Juni 2023

14. Juli 2023

15. September 2023

20. Oktober 2023
17. November 2023
15. Dezember 2023
 
Beginn: 13:30 Uhr / Ende: 17:00 Uhr
Anmeldungen bei Beate Müller unter beate.mueller@nersingen.de
 

 

Hier ein kleiner Überblick, über unser Repertoire:

  • Kaffeemaschine, Kaffeevollautomaten, Padmaschinen,
  • Wasserkocher, Tauchsieder
  • Mixer, Pürierstäbe, Küchenmaschinen, elektrische Messer
  • Toaster
  • Staubsauger
  • Radios, Stereoanlagen, Radiowecker, Plattenspieler, CD-Player
  • DVD-Player, Handys, Telefone
  • Laptop, PC und Tablett (mit Einschränkung nach Besichtigung vor Ort)
  • Lampen aller Art
  • Personenwaagen, Küchenwaagen,
  • Elektrische Rasentrimmer und Heckenscheren,
  • Bohrmaschinen und Heimwerkerzubehör
  • Nähmaschinen aller Art
  • Spielzeug

 

Leider nicht annehmen können wir Elektro-Großgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Schleudern, Spülmaschine, Elektroherde, etc.)

 

Wir freuen uns auf viele interessante Reparatur-Aufträge und Ihre Anmeldung!

 

Das Team vom Reparatur-Café

 07.10.2022|Bahnprojekt Ulm-Augsburg: Deutsche Bahn beginnt Erkundungsbohrungen

An 10 Stellen untersucht die Deutsche Bahn den Untergrund in der Region zwischen Ulm und Augsburg. Damit gewinnt sie Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit. Die Bohrungen liefern keinen Hinweis darauf, wo eine spätere Bahnstrecke verlaufen wird.

Im Oktober beginnt die Deutsche Bahn ihr Erkundungsprogramm. Dabei wird der Untergrund in der Nähe von Bereichen untersucht, in denen eine spätere Trasse verlaufen könnte. Diese Informationen sind wichtig, da sie die Bauweise und damit die Kosten einer späteren Bahnstrecke beeinflussen. Die Bohrungen sind kein Hinweis darauf, dass bereits eine Entscheidung für oder gegen eine Variante getroffen worden ist.
 
In den Bereichen, in denen die Grobtrassierungen verlaufen, liegen die zehn Bohrpunkte. Die Bohrungen haben eine Tiefe von bis zu 70 Metern. Die gewonnenen Bohrkerne werden anschließend in einem Labor untersucht. Unter anderem kann so der Tragfähigkeit des Untergrunds bestimmt werden. Anschließend werden die Bohrkerne eingelagert. Baugrundgutachter:innen nutzen das Material, um den Untergrund näher untersuchen zu können.
 
Die Bohrungen werden mithilfe eines Bohrgeräts, das beispielsweise auf einem LKW montiert ist, durchgeführt. Wie lange die Arbeiten jeweils dauern, hängt vom Aufbau des Untergrunds, von den Grundwasserverhältnissen und der Bohrtiefe ab. Je Bohrstelle ist mit wenigen Tagen bis zu zwei Wochen zu rechnen.
 
Ökologisch sensible Zonen und anderweitig genutzte Flächen, werden dabei so gut wie möglich gemieden. Bevor die Arbeiten beginnen, wurden beim Landratsamt alle wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt. Die Maßnahmen werden zudem umweltfachlich überwacht.
 
Die Bohrstellen werden danach zu Grundwassermessstellen ausgebaut. Langfristig kann dadurch beobachtet werden, wie sich das Grundwasser räumlich verteilt und zeitlich verändert.
 
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Website des Bahnprojekts

 12.07.2022|1. Fairtrade-Frühstück - Herzlichen Dank!

Das 1. Faire Frühstück in Nersingen war ein voller Erfolg.

Die sommerlich dekorierte Nersinger Gemeindehalle war gut besucht und in lockerer und entspannter Stimmung genossen ca. 60 Personen eine große Auswahl an fairen und regionalen Produkten.

 

Thomas Sälzle und Florian Hirle untermalten mit ihren musikalischen Darbietungen das locker, leichte Sommerflair.

 

Das Buffett war reich bestückt von Müsli bis Prisecco blieb kein Wunsch offen.

Die Mitglieder der Nersinger Fairtrade Steuerungsgruppe sagen herzlichen Dank und freuen sich schon auf eine Wiederholung im nächsten Jahr.

 

Vielen Dank auch an die nachfolgenden Betriebe, die uns unterstützt haben:

  • Hofladen Marlene Mack
  • Safransölde Frey
  • Hofladen Galler
  • Erdbeerhof Gutmann
  • Metzgerei Klein
  • Feinkost Jenny Dolpp
  • Metzgerei Delle
  • REWE Markt Cemal Harite

 

Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer

 

Ihre

 

Kommunale Agenda

Fairtrade-Steuerungsgruppe

 04.04.2022|Solidarität mit der Ukraine

Wie wir helfen können

Sie möchten Ihrer Solidarität mit der Ukraine Ausdruck verleihen und ukrainische Flüchtlinge oder die Einwohnerinnen und Einwohner im Kriegsgebiet unterstützen?

 

Innerhalb dieses Bereichs stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Hinweise zur Verfügung.

 17.01.2022|LITTLE BIRD in Nersingen geht online

Freischaltung des Anmeldeportals für Kindergarten- und Krippenplätze

Little Bird logo

Die Suche für Eltern nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihre Kinder wird deutlich erleichtert. Zum 24.01.2022 wird das neue Online-Portal zur Anmeldung für Kindergarten- und Krippenplätze freigeschaltet. Nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung können die gewünschten Plätze direkt von den Eltern online angefragt werden.

 

Mit Hochdruck hat die Verwaltung der Gemeinde Nersingen zusammen mit den Einrichtungsleitungen und den jeweiligen Trägern an der Einrichtung des Online-Portals gearbeitet.

Wir freuen uns, dass die Online-Plattform nun pünktlich zum Anmeldezeitraum der Kindergarten- und Krippenplätze für das Kindergartenjahr 2022/2023 freigeschaltet werden kann.

 

Eltern können das Portal von LITTLE BIRD einerseits unverbindlich wie eine Suchmaschine nutzen und sich über Betreuungsanbieter, deren Öffnungszeiten und pädagogischen Angebote informieren. Nach der personalisierten Registrierung und Anmeldung im Portal, haben sie dann die Möglichkeit, online Platzanfragen an die gewünschten Einrichtungen zu stellen - auch an mehrere parallel. 

 

Hier gehts zum Portal

 

Der Zeitaufwand für Eltern wird deutlich minimiert und aufwändiges Formulare ausfüllen erspart. Daten können mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden und müssen so nur einmal eingegeben werden. Liegt ein Betreuungsplatzangebot einer Einrichtung vor, entscheiden Eltern binnen einer Frist selbst über die Annahme oder Ablehnung.

 

Durch verschiedene Plausibilitätsprüfungen und höchste Datensicherheitsvorkehrungen sorgt das System automatisch dafür, dass es immer „sauber“ bleibt. Kommunikations- und Feedback-Funktionen sowie ein Sperrmechanismus garantieren darüber hinaus, dass Eltern genau einen Platz

bekommen und nicht mehrere Angebote, während andere Familien leer ausgehen.

 

!! Für das Kindergartenjahr 2022/2023 müssen die Anmeldungen bis Ende Februar im Portal eingegangen sein !! Bis Ende März erhalten die Eltern eine Reservierungszusage.

Bedeckt-6 – -4°C
Leichter Regen-4 – 2°C
Mäßiger Schnee-3 – 1°C
Überwiegend bewölkt-7 – 1°C
Bedeckt-6 – 1°C