Neben den Servicebereichen des Bürgerbüros sowie den standesamtlichen Aufgaben werden von uns noch weitere folgende Dienstleistungen angeboten.
Im Gemeindegebiet von Nersingen gibt es drei Friedhöfe:
- Friedhof Nersingen
- Friedhof Straß
- Friedhof Oberfahlheim
Auf allen drei Friedhöfen sind Erd- und Urnenbestattungen möglich. Von Reihengrabstätten über Urnengräber bis hin zu Familiengrabstätten stehen den Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten zur Verfügung.
Für alle, die die Grabpflege umgehen möchten, bieten wir pflegefreie Gräber an. Hier brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Sie haben die Auswahl zwischen Urnengemeinschaftsgrabanlagen, der anonymen Urnenbestattung auf einer Wiese oder der Baumbestattung, so dass der Verstorbene seine letzte Ruhestätte unter einem Baum findet. Vor jeder Bestattung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die Kosten für das Grabnutzungsrecht richten sich nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde.
Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 20 Jahre.
Die Friedhöfe sollen nicht nur eine letzte Ruhestätte sein. Die vorhandenen Sitzgelegenheiten laden dazu ein, innezuhalten und den Moment der Stille zu genießen. Der Friedhof soll auch ein Ort der Begegnung sein, um sich mit anderen Angehörigen auszutauschen.