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Das Standesamt bleibt am Mittwoch, 11.12.2024 wegen einer Fortbildung geschlossen.

Weitere Dienstleistungen

Neben den Servicebereichen des Bürgerbüros sowie den standesamtlichen Aufgaben werden von uns noch weitere folgende Dienstleistungen angeboten.

 

 Friedhofsverwaltung

Im Gemeindegebiet von Nersingen gibt es drei Friedhöfe:

  • Friedhof Nersingen
  • Friedhof Straß
  • Friedhof Oberfahlheim

Auf allen drei Friedhöfen sind Erd- und Urnenbestattungen möglich. Von Reihengrabstätten über Urnengräber bis hin zu Familiengrabstätten stehen den Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten zur Verfügung.

 

Für alle, die die Grabpflege umgehen möchten, bieten wir pflegefreie Gräber an. Hier brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Sie haben die Auswahl zwischen Urnengemeinschaftsgrabanlagen, der anonymen Urnenbestattung auf einer Wiese oder der Baumbestattung, so dass der Verstorbene seine letzte Ruhestätte unter einem Baum findet. Vor jeder Bestattung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die Kosten für das Grabnutzungsrecht richten sich nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde.

 

Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 20 Jahre.

 

Die Friedhöfe sollen nicht nur eine letzte Ruhestätte sein. Die vorhandenen Sitzgelegenheiten laden dazu ein, innezuhalten und den Moment der Stille zu genießen. Der Friedhof soll auch ein Ort der Begegnung sein, um sich mit anderen Angehörigen auszutauschen.

 Schwerbehinderung

Schwerbehindert sind Personen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt bekommen haben. Sie erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

 

Der Schwerbehindertenausweis muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises ein internationaler blauer Parkausweis oder ein orangefarbener Parkausweis beantragt werden.

 

Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde (Merkzeichen Bl)
  • Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

Einen orangefarbenen Parkausweis erhalten folgende Personen:

  • Personen mit Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

Ob Sie berechtigt sind einen internationalen blauen oder orangefarbenen Parkausweis ausgestellt zu bekommen, entscheidet in allen Fällen das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

 Rentenversicherung

Bei uns können sämtliche Anträge für die gesetzliche Rentenversicherung gestellt werden:

  • Rentenanträge
  • Kontenklärung
  • Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Hierfür sollten die vorhandenen Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin. Dabei wird geklärt, welche weiteren Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

 Wahlen

Wir sind für die Organisation und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen zuständig. Die einzelnen Wahlereignisse werden ähnlich eines Projekts abgewickelt.

Nachfolgende Aufzählung zeigt die umfangreiche Palette an Wahlereignissen:

  • Kommunalwahlen
  • Landtags- und Bezirkswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • Volksbegehren und Volksentscheide

 

Die nächste anstehende Wahl erfahren Sie unter Termine & Veranstaltungen.

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