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Standesamt

Das Standesamt wird zumeist ausschließlich mit dem Heiraten in Verbindung gebracht.

In Wirklichkeit aber begleitet das Standesamt das Leben der Menschen.

 

Von der Geburt, weiter mit der Eheschließung bis hin zum Sterbefall, kommt jeder Mensch irgendwann mit dem Standesamt in Berührung. Doch es gibt noch viele weitere Angelegenheiten, die im Standesamt erledigt werden müssen.

 

Im Folgenden ein Überblick über die Dienstleistungen des Standesamts.

 

 Informationen zu Eheschließungen

Um eine Ehe schließen zu können, muss die Eheschließung am Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden (früher: Aufgebot). Hierfür ist in der Regel eine persönliche Vorsprache beider zukünftiger Ehepartner erforderlich.

 

Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig und kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.

Sie können bei uns jederzeit während den Öffnungszeiten heiraten. Wir bieten aber auch Samstagstrauungen an. Ob Sie an Ihrem Wunschtermin heiraten können, erfahren Sie bei uns im Standesamt.

 

Als Hochzeitslocation zur Auswahl stehen Ihnen der Sitzungssaal im Rathaus und das Kunstmuseum in Oberfahlheim. Für die Eheschließung im Kunstmuseum bieten wir einmal pro Monat einen Trausamstag an, an dem das Museum von uns für die Eheschließungen genutzt werden darf. Eheschließungen im Museum sind grundsätzlich auch an anderen Samstagen möglich, die einzelnen Termine müssen wir jedoch beim Landratsamt Neu-Ulm erst anfragen, da das Museum z. B. bei einem Wechsel der Ausstellungs-Exponate über einen längeren Zeitraum geschlossen sein kann.

 

Die Samstage an denen Trauungen ausschließlich im Museum abgehalten werden, finden sich unter Termine und Veranstaltungen.

 

Sollten Sie einen anderen Trausamstag wünschen bzw. im Sitzungssaal des Rathauses heiraten wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen bestimmte Urkunden und Unterlagen vorgelegt werden. Welche Unterlagen genau benötigt werden, erfahren Sie, wenn Sie uns anrufen oder eine Mail senden. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, denn manchmal werden Urkunden benötigt, deren Beschaffung einige Zeit in Anspruch nimmt.

 Eheschließungen im Ausland

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Ländern ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass die Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden kann.

 

Welche Unterlagen Sie für die Beantragung vorlegen müssen, erfahren Sie bei uns im Standesamt. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.

 

Ausländer/Innen, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls in den meisten Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Ob Ihr Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder ob Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen müssen, erfahren Sie bei uns im Standesamt.

 Informationen zu Geburten

In der Regel werden die Kinder heutzutage in einer Geburtenklinik geboren. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. In Nersingen findet durchschnittlich einmal pro Jahr eine Hausgeburt statt. Sollten Sie also Ihr Kind zuhause zur Welt gebracht haben, müssen Sie die Geburt bei uns im Standesamt innerhalb einer Woche melden.

 

Hierfür sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Welche Urkunden und Unterlagen wir für die Geburtsbeurkundung benötigen, erfahren Sie bei uns im Standesamt.

 

Sollte Ihr Kind in einer Klinik zur Welt gekommen sein, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihr Kind wird automatisch in unserem Melderegister angemeldet, wenn Sie in Nersingen wohnhaft sind.

 

Sollten Sie Anträge für Elterngeld oder Kindergeld benötigen, können Sie diese online bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.

 

Windelsäcke erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro. Kostenpunkt pro Stück: 1,00 €

 Vater- und Mutterschafts­anerkennungen

Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mutter des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Hierfür müssen beide Elternteile persönlich bei uns im Standesamt erscheinen und eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft unterschreiben.

 

Die Anerkennungserklärung durch den Vater bedarf der Zustimmung der Mutter.

Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

 

Sollten Sie die gemeinsame Sorge für das Kind beantragen wollen, ist eine Vorsprache im Jugendamt des Landratsamtes Neu-Ulm (Link zum LRA Neu-Ulm/Jugendamt) erforderlich. In diesem Zusammenhang kann auch die Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt erklärt und unterschrieben werden.

 

Mutterschaftsanerkennungen sind nur bei bestimmten Staatsangehörigkeiten der Eltern notwendig.

 Informationen zu Sterbefällen

Ein Sterbefall kommt oft unvorbereitet und überfordert meist die Angehörigen.

Sollten Sie den Tod eines lieben Menschen beklagen müssen, muss der Sterbefall am Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

Hierfür sind sowohl die Vorlage von Urkunden als auch weitere Angaben notwendig.

Beim Tod in einem Krankenhaus oder Seniorenheim oder bei amtlichen Ermittlungen der Polizei, sind diese Stellen verpflichtet den Tod beim Standesamt schriftlich anzuzeigen.

 

In allen anderen Fällen sind die Haushaltsangehörigen der verstorbenen Person, der Wohnungsinhaber, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist oder jede andere Person, die aus eigenem Wissen über den Sterbefall unterrichtet ist zur mündlichen Anzeige des Sterbefalls im Standesamt verpflichtet.

 

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, kann auch dieses die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt vornehmen.

 Ausstellung von Urkunden

Folgende Urkunden können bei uns ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Geburtsregisterabschrift
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Eheregisterabschrift
  • Internationale Eheurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Sterberegisterabschrift
  • Internationale Sterbeurkunde

Die Urkunden werden immer von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Tod einer Person erfolgt ist (wohnortunabhängig).

 

Jede Urkunde kostet 12,00 Euro. Sie können die Urkunde entweder persönlich bei uns beantragen oder per E-Mail mit einer eingescannten Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die Urkunde können Sie dann bei uns abholen oder sie wird Ihnen zugeschickt, nachdem Sie die Kosten dafür im Voraus bezahlt haben.

 Informationen zu Kirchenaustritten

Zuständig für den Kirchenaustritt ist das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Zur Beurkundung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Die Kosten betragen je Erklärung 35,00 Euro.

 Informationen zu Namenserklärungen

Für Namenserklärungen (z. B. Wiederannahme Geburtsname, Ehenamenserklärung, Namenserklärung bei Neugeborenen, Namensänderung durch Einbürgerung, Namensänderung bei Spätaussiedlern, usw.) ist das Standesamt zuständig.

 

In besonderen Fällen kann eine Namenserklärung nur beim Landratsamt beantragt werden. Wir beraten Sie gerne darüber.

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