Einholung einer Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Sie wollen eine Baustelle einrichten, welche sich auf den Straßenverkehr auswirkt, so muss diese besonders gesichert werden. Die Maßnahme und Beschilderung zur Baustellenabsicherung wird Ihnen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Die Sicherungsmaßnahmen dienen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, der Arbeitskräfte, sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle.
Die verantwortlichen Bauunternehmer haben frühzeitig vor Beginn der Arbeiten mittels Antrag eine Anordnung einzuholen, wie die Baustelle durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren und zu kennzeichnen ist. Ebenfalls wird geregelt, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ggf. wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Welche Beschilderung zur Absicherung der Baustelle notwendig ist, bestimmt sich im Einzelfall. Hierzu ist der Bauunternehmer in der Pflicht, der Behörde einen entsprechenden Beschilderungsplan vorzulegen. Arbeitsstellen sind vom Unternehmer so zu planen, dass die Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig beeinträchtigt.
Einholung einer Sondernutzungserlaubnis
Sie wollen eine öffentliche Straße nicht nur für den Verkehr ausgelegte Zwecke, sondern für eigene Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen, so benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport.
Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die den Gemeingebrauch beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis vonnöten.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in welchen Fällen Sie eine Sondernutzungserlaubnis benötigen. Entscheidend für eine Erteilung ist immer die Beurteilung des konkreten Einzelfalles.