zur Startseite

 Straßen- und Wegeunterhalt

Der Bau und die Planung von Straßen, Brücken, Plätzen, Geh- und Radwegen, Wasser-u. Kanalleitungen innerhalb des Gemeindegebietes ist ein Teil der Aufgaben des Fachbereichs 30 - Tiefbau.

 

Darüber hinaus ist die Gemeinde auch für den Unterhalt und den Betrieb dieser Anlagen, mit einer Fläche von 151 ha, sowie für den Winterdienst auf den gemeindlichen Straßen und Wegen zuständig.

 Grünpflege

Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.

 

Auch in der Gemeinde Nersingen gibt es etliche öffentliche Grünflächen. Diese Flächen, hierzu zählen auch die Flächen mit Straßenbegleitgrün, werden aus Gründen des Naturschutzes und Rücksichtnahme auf die Insekten nicht mehr alle intensiv bewirtschaftet bzw. gemäht.

 Forstwirtschaft

Die Gemeinde Nersingen ist Eigentümerin von ca. 90 ha Gemeindewald. Mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Krumbach (AELF) hat die Gemeinde Nersingen einen sog. Betriebsleitungs- und Betriebsführungsvertrag abgeschlossen, d.h. die Betriebsausführung für den gemeindlichen Körperschaftswald wird vom AELF übernommen.

 

Die Vermarktung des eingeschlagenen Wertholz- bzw. Stammholz erfolgt über die Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm (FBG). Bei der Gemeinde Nersingen selbst kann das bei den Pflegedurchgängen und Durchforstungen angefallene Brennholz erworben werden.

 

Eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs besteht in der sogenannten Selbstwerbung von Holz, auch Selbstwerberholz genannt. Dies ist kein ofenfertiges Brennholz, sondern muss selbst aufgearbeitet werden. Hierzu muss ein Nachweis über einen Motorsägenkurs/Sicherheitslehrgang bei der Gemeinde (Fachbereich 30) vorgelegt werden. Der Preis des Brennholzes richtet sich nach Holzart und Sortiment.

 Naturschutz

Beim Naturschutz geht es um den Schutz der wild lebenden Tiere, wild wachsenden Pflanzen und der Lebensräume. Wichtigstes Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt auf der Erde zu erhalten oder wieder herzustellen.

 

Für den Naturschutz in Deutschland gibt es ein Gesetz. Es heißt "Bundesnaturschutzgesetz". Darin ist zum Beispiel geregelt, wer für den Naturschutz zuständig ist

Jede Tier- und Pflanzenart ist wertvoll und wichtig für andere Arten - egal ob sie hübsch ist oder hässlich, weich und flauschig oder stachelig. Je mehr verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf der Erde leben können, desto besser funktioniert das Zusammenleben zwischen ihnen - und desto besser kann die Natur ihre Aufgaben erfüllen. Deshalb ist es das wichtigste Ziel des Naturschutzes, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten - die biologische Vielfalt - zu erhalten oder wieder herzustellen.

 

Die Gemeinde hat die Aufgabe und Pflicht bei größeren Bauvorhaben die Eingriffe in Natur u. Landschaft zu kompensieren.

Die beschriebenen und geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden dann durch uns ins Praktische umgesetzt. d. h. eine Ausgleichsfläche geschaffen.

 Straßenbeleuchtung

Licht heißt Sicherheit, Licht schafft Wohlbefinden.

 

Dafür sorgen heute in Nersingen rund 1300 Lampen. Helfen Sie mit und melden Sie defekte Straßenlampen. Sie können dazu beitragen, dass die Nersinger Bürgerinnen und Bürger nicht im Dunkeln stehen.

 

Es lässt sich nicht vermeiden, dass bei einigen dieser Leuchten trotz regelmäßiger Wartung und Kontrolle manchmal das Licht ausgeht. Helfen Sie uns das Nersingen immer hell erleuchtet bleibt.

 

Die Idee:
Defekte Straßenlampen werden von Bürgerinnen und Bürgern entdeckt und gemeldet.

Dazu können Sie uns direkt die defekte bzw. beschädigte Straßenlaterne zu jeder Zeit weitermelden.

 Spartenträgerauskunft

und Zuständigkeit für die Infrastruktur im Gebiet der Gemeinde Nersingen

Diese Aufstellung ist eine freiwillige und unverbindliche Serviceleistung der Gemeinde Nersingen.

 

Vor Beginn von Tiefbauarbeiten jeglicher Art besteht für Bauunternehmen oder den für die Baustelle Verantwortlichen eine Erkundungspflicht über Versorgungsleitungen beim jeweiligen Versorgungsunternehmen. Eine Nichtbeachtung kann Personen- und /oder Sachschäden in erheblichem Umfang verursachen.

 

Spartenträgerauskunft herunterladen

Mäßiger Regen9 – 11°C
Leichter Regen5 – 10°C
Bedeckt4 – 15°C
Leichter Regen9 – 15°C
Klarer Himmel6 – 16°C