Beim Naturschutz geht es um den Schutz der wild lebenden Tiere, wild wachsenden Pflanzen und der Lebensräume. Wichtigstes Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt auf der Erde zu erhalten oder wieder herzustellen.
Für den Naturschutz in Deutschland gibt es ein Gesetz. Es heißt "Bundesnaturschutzgesetz". Darin ist zum Beispiel geregelt, wer für den Naturschutz zuständig ist
Jede Tier- und Pflanzenart ist wertvoll und wichtig für andere Arten - egal ob sie hübsch ist oder hässlich, weich und flauschig oder stachelig. Je mehr verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf der Erde leben können, desto besser funktioniert das Zusammenleben zwischen ihnen - und desto besser kann die Natur ihre Aufgaben erfüllen. Deshalb ist es das wichtigste Ziel des Naturschutzes, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten - die biologische Vielfalt - zu erhalten oder wieder herzustellen.
Die Gemeinde hat die Aufgabe und Pflicht bei größeren Bauvorhaben die Eingriffe in Natur u. Landschaft zu kompensieren.
Die beschriebenen und geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden dann durch uns ins Praktische umgesetzt. d. h. eine Ausgleichsfläche geschaffen.