Nicht mehr zumutbarer Verkehr in der Neu-Ulmer Straße. Trotz Tempo 30 Regelung und LKW-Fahrverbot halten sich die wenigsten daran und rauschen z.T. mit 60 -70 durch. Warum weigert sich der Gemeinderat (lt. Aussage des Bürgermeisters Winkler) der kommun. Verkehrsüberwachung beizutreten. Die Gemeinden ringsum treffen laufend positive Entscheidungen dafür (siehe Elchingen, Bericht SWP v. 22.11.2022).
Antwort:
Die Gemeinde steht in engem Kontakt mit der Polizei Neu-Ulm, um entsprechende Verkehrsüberwachungsmaßnahmen abzustimmen. Die Notwendigkeit einer kommunalen Verkehrsüberwachung beizutreten wird weder von der Verwaltung, noch von einer deutlichen Mehrheit des Gemeinderates gesehen.
Wie wird es reguliert betreffend der parkenden Lastkraftfahrzeugen, Hänger auf der Bürgermeister-Seisler Straße, Hauptstraße. Dort sind immer mehr Ölflecken und Dreck auf der Straße. Kosten der Beseitigung? Zudem wird immer mehr der Geruch aus den Kanalbereich innerhalb der Hauptstraße. Warum ist das so und wie kann das behoben werden Es ist an vielen Tagen im Jahr nicht möglich dort langzu laufen
Antwort:
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm und mehreren Terminen vor Ort, stellen parkende Gewerbefahrzeuge in einem Gewerbegebiet keinen Verstoß dar - in einem Gewerbegebiet muss es entsprechende Möglichkeiten für LKW´s bzw. Hänger geben. Es wurde bereits ein halbseitiges Halteverbot veranlasst; die PI Neu-Ulm empfiehlt jedoch keine weiteren Parkverbotsbereiche. Großflächige Verunreinigungen sind bisher nicht aufgefallen bzw. von anderen Stellen gemeldet worden. Das Auftreten von vereinzelten Ölflecken ist in einem Gewerbegebiet nicht unüblich. Die Kosten für die Reinigung sind grundsätzlich vom Verursacher zu tragen.
Geruchsbelästigungen aus dem Kanal sind bisher keine bekannt. Ihr Anliegen/Ihre Feststellung wird der Kläranlage jedoch geschildert. Unter Umständen kann mit Kanalspülungen oder/und mit dem Einbau von Geruchsfilter unterhalb des Deckels Abhilfe geschaffen werden.
Die Stadt Neu-Ulm hat für Offenhausen und Burlafingen einen Antrag für eine Haltestelle der Regio S-Bahn gestellt. Könnte die Gemeinde auch einen Antrag für eine Haltestelle in Unterfahlheim stellen?
Antwort:
Die Gemeinde wird versuchen in Unterfahlheim im Zusammenhang mit der Regio S-Bahn-Thematik wieder eine Haltestelle zu bekommen.
Sind in den nächsten Jahren weitere Neubaugebiet in der Gemeinde Nersingen und deren Ortsteilen geplant? Wie sieht es mit der Instandsetzung von Straßen aus? Die Schwabenstraße in Leibi wurde bisher nur notdürftig an bestimmten Stellen mit Teer aus dem Eimer zugeschmiert, der natürlich nicht auf Dauer hält und dies führt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in dieser Straße zu Lärmbelästigung.
Antwort:
In Nersingen und Ortsteile sind die meisten Straßen aus den 70er oder 80er Jahren. Wo es geht werden diese im Unterhalt - mit dauerhaftem Asphalt - instandgesetzt. Der in der Frage beschriebene Zustand stellt lediglich die kleinflächige Notinstandsetzung mit Reparatur-Asphalt dar.
In den nächsten 1-2 Jahren ist die Veranlassung einer sog. Straßenzustandsanalyse geplant. Dort werden die Straßenzüge einzeln nach Zustand bewertet und in Instandsetzungsnotwendigkeit eingestuft. Nach dieser Priorität können dann größere Straßensanierungen eingeleitet, ausgeschrieben und durchgeführt werden.
Betrachtet wird jedoch nicht allein die Straßenoberfläche, sondern auch Wasserleitungen und Kanalisation.
Insbesondere die Schwabenstraße gehört nicht zu den schlechtesten Straßen in Nersingen. Dem Alter entsprechend gab es aber natürlich schon öfter Straßenaufbrüche (auch durch andere Versorger wie Erdgas Schwaben, Telekom etc.) und Ausbesserungsarbeiten im Rahmen des Straßenunterhalts.
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben. Frage: Warum ist dann die in der Gemeinde gültige Erschließungsbeitragssatzung noch nicht entsprechend angepasst? Nach dieser Satzung sind die Grundstückeigentümer immer noch beitragspflichtig.
Antwort:
In Bayern werden keine Straßenausbaubeiträge mehr verbescheidet. Bei Erschließungsbeiträgen handelt es sich um eine andere Beitragsart. Diese wurden nicht abgeschafft und werden nach gültiger Rechtsprechung immer noch abgerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gemeinden sogar zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge verpflichtet.
Leider wird von Mitbürgern der gelbe Sack missbraucht, um damit auch Restmüll zu entsorgen. Diese "Fremdmüll"-Entsorgung wird kostenmäßig über die Abfallgebühren auf alle Bürger umgelegt. Gibt es für Nersingen Zahlen über den Prozentanteil dieses Fremdmüllanteils in den gelben Säcken? Wie hoch ist die finanzielle Belastung die dadurch auf die Abfallgebühren umgelegt wird?
Antwort:
Die gelben Säcke werden durch den Entsorger kontrolliert und - falls dort Restmüll oder ähnliches enthalten ist - nicht mit entsorgt. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit dem AWB und sämtlichen Entsorgern. Die Fremdmüllbeseitigung im Gelbem Sack wurde bislang nicht thematisiert und stellt kein größeres Problem dar. Auch finanziell hat dies auf die Müllgebühren keine Auswirkung.
Das alte Klettergerät mit Rutsche auf dem Spielplatz Leibi wurde entfernt. Es wurde ein neuer Spielturm für Kinder installiert. Dieser ist für Kinder aber nicht zweckgemäß. Ebenso fehlt den Kindern die Rutsche. Die gemalten Bilder am Boden und Hüpfspiel sind wohl im falschen Maß aufgebracht worden. Wird eine Rutsche noch installiert? Diese fehlt den Kindern in Leibi am meisten.
Antwort:
Das bestehende Spielgerät auf dem Spielplatz Knoblach wurde aufgrund gravierender Mängel in der Standsicherheit demontiert. Um eine Nutzung des Spielplatzes schnellstmöglich wieder zu ermöglichen wurde ein Spielgerät, welches Ursprünglich für den Spielplatz Silcherstraße gedacht war, aufgestellt. Bei diesem Gerät ist es leider nicht möglich eine Rutsche anzubauen. Wir sind derzeit in Klärung, in welcher Form am Spielplatz Knoblach eine Rutsche installiert werden kann (freistehend, in Kombination mit weiterem Spielgerät, in Gelände integriert). Sobald eine nachhaltige Lösung getroffen wurde, wird diese baldmöglichst umgesetzt.
Bei den angebrachten Bildern am Boden handelt es sich um die ersten innerhalb der Gemeinde Nersingen. Der Spielplatz Knoblach (Bodenbilder Känguru, Elefant, Hüpfspiel) sowie der Spielplatz Rothtalstraße (Bodenbilder Löwe und Affe) wurden hierbei als "Testspielplätze" ausgesucht. Beim verwendeten Material handelt es sich um vorgefertigte Folien, wie sie auch bei Straßenmarkierungen zum Einsatz kommen. Da es sich um Artikel "von der Stange" handelt, sind größere Abmessungen nur als Sonderanfertigung und in entsprechend abzunehmender Stückzahl machbar.
Biomüll wird über die Restmülltonne entsorgt. Warum? Im Rathaus wurde ich auf die allgemein großen Grundstücke in der Gemeinde verwiesen. Hier gäbe es daher kaum eine Notwendigkeit das einzuführen. Im Elternhaus, ländliche Gemeinde in Nordbayern, größeres Grundstück, gibt es schon seit 30 Jahren eine Biomülltonne! Recyclinghof: Zu- und Ausfahrt würde ich über zweites Tor trennen, wenn möglich.
Antwort:
Im Wertstoffhof kann Biomüll gesondert entsorgt werden. Die Kommunen führen auf Landkreisebene Gespräche, eine Biomülltonne einzuführen. Nach derzeitigem Stand ist eine Bio-Müllabfuhr geplant.
Eine zweite Ausfahrt am Wertstoffhof ist nicht sinnvoll realisierbar. Das Tor und die Einfahrt werden allerdings im kommenden Jahr deutlich verbreitert, um die Situation bei der Ein- und Ausfahrt zu entspannen.
Leider erfährt man ja bislang nur über soziale Medien von möglichen Bauvorhaben (Dreifachturnhalle, Skaterpark, etc.) in der Gemeinde... Gibt es in den nächsten Jahren konkrete Projekte, über die berichtet werden kann?
Antwort:
Konkret sind wir in den Vorplanungen eines Kindergarten-Neubaus im Baugebiet „Pfannenstiel 2“, eines Feuerwehrgerätehauses in Fahlheim sowie einer Pumptrack-Anlage mit LEADER-Förderung an einem Spielplatz in Nersingen.
Des Weiteren stehen in den kommenden Jahren folgende Maßnahmen an:
- Sanierung/Modernisierung der Grundschule sowie Schulsporthalle Nersingen
- laufende Modernisierungen an der Anton-Miller-Schule
- Sanierung und mögliche Erweiterung Gemeindeverwaltung
- barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
- Erweiterung/Modernisierung Wasserversorgung
- Sanierungsmaßnahmen an den weiteren gemeindeeigenen Gebäuden, wie beispielsweise an der Musikschule, sämtlichen Betriebsgebäuden, Sozialwohnungen sowie unserem Wasser- und Abwassernetz
- mögliche Neubauten wie Sport- oder Mehrzweckhalle, weitere Schulsanierungen usw.
Wie sieht es mit zukünftigen Baugebieten für junge Familien aus der Gemeinde aus? Der Bedarf ist sicherlich gegeben und auch der Wunsch gemeindeverbundener junger Familien sich hier nieder zu lassen. Wie sehen hier die Planungen aus damit diese Familien nicht gezwungen werden weg zu ziehen?
Antwort:
Die Gemeinde Nersingen ist immer bemüht, entsprechende Grundstücke erwerben zu können. Aufgrund der allgemein angespannten Situation auf dem Grundstücksmarkt ist dies zurzeit aber kaum möglich. Grundsätzlich ist unsere Baulandrichtlinie für Verkäufer von Grundstücken finanziell sehr attraktiv gestaltet. Anfang nächsten Jahres sollen wieder Gespräche mit Grundstückseigentümer geführt werden.
Weshalb wurden in der Gemeinde Grundstücke mit 600 bis über 900qm Größe ausgeschrieben? In einer Zeit, in der akute Wohnungsnot herrscht, immer mehr Menschen in Armut rutschen? Ich würde gerne mehr Fakten darlegen aber mit 400 Zeichen sind bei Weitem nicht ausreichend.
Antwort:
Die Ausweisung der Baugebiete und insbesondere die Dimensionierung der Bauplätze erfolgte anhand der Wünsche, Nachfragen und Erfahrungen aus früheren Baugebieten. Die Größen wurden dann anschließend vom Gemeinderat festgelegt.
Aufgrund stetig steigender Benzinpreise, aber auch aus Gründen des Umweltschutzes kommt dem öffentlichen Personennahverkehr immer mehr Bedeutung zu.
Wie möchte die Gemeinde dieser gerecht werden?
Erhöhung der Taktung der Buslinien mit Koppelung an Zug Ankunfts- & Abfahrtszeiten?
Wiedereröffnung des Bahnhofes Fahlheim?
Das Projekt Mitfahrbank kann diesbezüglich als gescheitert angesehen werden.
Antwort:
Die Gemeinde wird versuchen in Unterfahlheim im Zusammenhang mit der Regio S-Bahn-Thematik wieder eine Haltestelle zu bekommen.
Bestehen Planungen - auch grundlegender Natur - ein neues Gemeindezentrum zu errichten?
Umfasst dies auch eine Turnhalle und welche Standorte sind vorgesehen?
Antwort:
Die Gemeindeverwaltung überprüft derzeit anhand einer Machbarkeitsstudie Vorschläge, wie unsere bereits bestehenden baulichen Anlagen rund um das Rathaus saniert und entsprechend, der mangelnden Barrierefreiheit und dem erforderlichen Raumbedarf geschuldet, erweitert werden können.
In diesem Zuge drängen sich beispielsweise folgende Fragen auf:
Ein möglicher weiterer Standort wäre im Ortsteil Straß zwischen Roth und Feuerwehr.
Welche Investitionsmaßnahmen werden von der Gemeinde in den kommenden Jahren geplant, welche Kosten sind hierfür angesetzt und wie sollen diese finanziert werden?
Antwort:
Folgende größere Investitionen sind derzeit geplant:
Die Kosten für die Maßnahmen lassen sich im derzeitigen Planungsstand noch nicht genau beziffern.
Alle Vorhaben sollen so weit als möglich aus Eigenmitteln finanziert werden. Sofern es erforderlich werden sollte, wird die Aufnahme von Krediten zur Fremdfinanzierung geprüft.
Laut Berichten wurde das ehemalige Lehrerhaus in Oberfahlheim durch die Gemeinde veräußert. Welchen Beitrag hat die Veräußerung in den Haushalt gebracht und wie wurde dieser verwendet?
Antwort:
Das Lehrerwohnhaus wurde 2005 veräußert. Der Betrag wurde im Rahmen der allgemeinen Haushaltsbewirtschaftung verwendet.
Aus Datenschutzgründen kann der Verkaufspreis nicht genannt werden.
Dem Anschein nach werden in den Ortsdurchfahren der Ortsteile Ober- und Unterfahlheim regelmäßig durch PKW und LKW überhöhte Geschwindigkeiten gefahren. Hat die Gemeindeverwaltung hier Überlegungen angestellt verkehrsberuhigende Maßnahmen zusetzen oder zumindest ständige/eng aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Wenn Nein, warum nicht?
Antwort:
Bei den Ortsdurchfahrten handelt es sich um Staatsstraßen. Dadurch liegen bauliche Lösungen nicht im Aufgabenbereich der Kommune - hier ist das Staatliche Bauamt Krumbach zuständig. Gerne können wir nach genauer Bezeichnung der Stelle eines der mobilen Geschwindigkeitsanzeigen temporär anbringen - was jedoch vorher mit dem staatlichen Bauamt Krumbach abgesprochen werden muss.
Individuelle Geschwindigkeitsmessungen (ggfls. mit entsprechenden Bußgeldbescheiden) können seitens der Gemeinde Nersingen nicht durchgeführt werden.
Die vergangene Hochwassersituation hat gezeigt, dass Durchlässe der Roth nicht überwacht und von Bewuchs befreit wurden. Es ist bewusst, dass dies im Wirkungskreis von anderen Institutionen liegt. Hat die Gemeindeverwaltung Absichten hier zukünftig im Sinne der Gefahrenprävention und Abwehr von Schäden tätig zu werden?
Antwort:
Wie Sie bereits erwähnt haben, ist die Roth nicht im Unterhalt der Gemeinde Nersingen, da sie ein sog. Gewässer der 2. Ordnung (wie auch die Leibi u. die Biber) ist. Die regelmäßige Überwachung und Unterhaltung (z. B. Entfernung von Abflusshindernissen) erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt. Bauten an oben genannten Gewässern (z. B. Brücken) liegen zudem im Aufgabenbereich des Landratsamts Neu-Ulm, Fachbereich Wasserecht.
Sobald der Gemeinde Abflusshindernisse zur Kenntnis kommen (durch Sichtung des Außendienstes o. Meldung von Bürgern), werden diese umgehend der Flussmeisterstelle in Günzburg weitergeleitet.
Eine direkte Überwachung bzw. Räumung liegt nicht im Aufgabenbereich der Gemeinde Nersingen.
Bei Gewässern 3. Ordnung obliegt die Überwachung und Organisation der Gewässerreinigung der Kläranlage. Die Grabenreinigungen erfolgen im ca. zweijährigem Turnus.
Welche präventiven Maßnahmen werden gegen die wiederkehrende Hochwassersituation in Fahlheim unternommen? Was ist die Planung der Gemeinde um die langfristige Begehbarkeit der Unterführung Oberfahlheim sicherzustellen
Antwort:
Eine komplette bauliche Abschottung gegen Hochwasser (HW) in der Unterführung ist ohne großen Kostenaufwand nicht möglich.
Für die meisten HW-Ereignisse der Roth genügen die angebrachten Seitenbleche in der Unterführung am Sockel des Geländers. Das eindringende Wasser kam hauptsächlich über die nicht dichtbaren Dehn-Betonfugen und auch vom herablaufendem Niederschlagswasser (Starkregen) von der Zuwegung (Gefällstrecke).
Im unteren Teil der Unterführung befinden sich Sammelschächte, welche bisher manuell ausgepumpt wurden.
In 2022 wird hier einen Stromanschluss erstellt und in den Schächten leistungsfähige Pumpen montiert, welche dann das eindringende Wasser automatisch (auch bei Nacht) abpumpen. Wir hoffen so im ersten Schritt die Problematik in den Griff zu bekommen.
Zudem wird derzeit die Möglichkeit erörtert, ob mittels Sensors o. ä. eine Meldung/Nachricht per Funk möglich ist, wenn sich in den Schächten Wasser befindet. Dann könnte frühzeitig die Feuerwehr informiert werden, dass diese die Schüler sicher über die Straße geleiten.
Die Regelung mit der Feuerwehr wurde allerdings auch schon dieses Jahr angestoßen. Ebenso informierte die Kläranlage bei Hochwasser in der Unterführung i. d. R. umgehend die Schule, sodass diese dann noch die Eltern informieren konnten. Auch das Kläranlagenpersonal blieb ggf. bis Schulbeginn vor Ort.
Idee für einen sicheren Straßenverkehr. Die Verbindung zwischen Strass und Nersingen (aber auch an der Siedlung in Unterfahlheim) ist ja bekanntlich immer mal wieder von starken Schneeverwehungen betroffen. Eine Weiterführung der schon zum Teil bestehenden westlichen Hecken-Bepflanzung würde dies beheben und zusätzlich auch einen umweltfreundlichen Beitrag leisten. Nicht zuletzt auch beim Winterdienst.
Antwort:
Teilweise hilft diese Maßnahme.
Jedoch sind die von Ihnen angesprochenen Grünstreifen nicht im Besitz der Gemeinde Nersingen.
Eine Bepflanzung müsste auf alle Fälle mit dem Staatl. Straßenbauamt abgesprochen und durch diese genehmigt werden. Der Unterhalt dann ebenfalls. Für die Natur wäre es ggf. ein Zugewinn.
Radweg:
Dem Straßenbauamt können wir hierzu ihren Vorschlag natürlich weiterleiten.
Beim Aufstellen eines Schneefangzaunes wird jedoch ein Abstand von mind. 20 m zur Fahrbahn empfohlen. Somit sind die Hecken etc. ggf. zu nahe am Gehweg, um wirkungsvoll vor Schneewehen zu schützen.