Barrierefreiheit auf dieser Website
Die Gemeinde Nersingen ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der maßgeblich europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21. Januar 2025) gilt für die aktuell unter www.nersingen.de erreichbare Internetseite der Gemeinde Nersingen sowie alle noch dazugehörigen Domains.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen folgender Unvereinbarkeiten nur teilweise mit dem BBG und der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei, da wir durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden:
- Auf der Website abrufbare PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache stehen nicht in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei dem barrierefreien Zugang von Inhalten auf www.nersingen.de aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns per Post, per Mail oder telefonisch:
Gemeinde Nersingen
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
info@nersingen.de
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Bayern wenden.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
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