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Defekte Straßenlampe melden

Es lässt sich nicht vermeiden, dass bei einigen dieser Leuchten trotz regelmäßiger Wartung und Kontrolle manchmal das Licht ausgeht. Sie können mithelfen: Defekte Straßenlampen werden von Ihnen entdeckt und gemeldet. Dazu können Sie direkt die defekte bzw. beschädigte Straßenlaterne zu jeder Zeit über den Link melden:
 
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 Nersinger Bote - Aktuelle Ausgabe

 Nersinger Bote - Archiv (ältere Ausgaben)

 Nersinger Bote - Vereinsbeiträge, Anzeigenschaltung, Abonnement

Informationen für Vereine

Annahmeschluss für Beiträge der Vereine ist Montag um 12.00 Uhr über das Redaktionsprogramm Solseit.

Der NAK-Verlag verlegt den Termin des Abgabeschlusses bei besonderen Ereignissen, z.B. vor oder nach Feiertagen und gibt diesen, wie auch den Zeitraum etwaiger Verlagsurlaube (keine Zustellung) unter Termine & Veranstaltungen bekannt. 

 

 

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten zu dem Redaktionsprogramm Solseit haben, dann schicken Sie bitte eine Mail an die Gemeinde Nersingen unter nersinger-bote@nersingen.de.

 

 

Informationen für die Schaltung von kostenpflichtigen Anzeigen

  • Anzeigen werden direkt vom NAK Verlag entgegengenommen.
  • Anzeigenschluss: Montag, 10 Uhr 

NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG

Frauenstraße 77, 89073 Ulm

0731-156-681

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Ansprechpartnerin für Anzeigen und Beilagen: rosa.mueller@n-pg.de

 

 

Informationen zur Bestellung des Mitteilungsblattes (Abonnement)

  • Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Bestellung entgegen.
  • Für die Zustellung und Austräger ist der NAK-Verlag zuständig.
    Wenn Sie einen Boten nicht bekommen, wenden Sie sich bitte an den NAK Verlag unter der Telefonnummer 0731-156 683 !
  • Der Preis pro Jahr beträgt 28,00 € (inkl. Trägerlohn und MwSt.).

Folgende Informationen sind darin enthalten:

  • Öffnungszeiten des Rathauses Nersingen
  • Bereitschaftsdienst der Apotheken und Notdienst der Ärzte
  • Öffnungszeiten der Jugendbücherei im Gemeindezentrum
  • Amtliche Bekanntmachungen
    • Termine und Tagesordnungen der Ratssitzungen
    • Bericht aus dem Gemeinderat
    • Wahlbekanntmachungen
    • Bekanntmachungen und Satzungen
    • Informationen zur Sperrmüllabfuhr und Problemmüllabfuhr sowie Änderungen der Müllabfuhr, z.B. wegen Feiertag
    • Umweltschutzspalte
    • Fundsachen und Verschenkaktion
  • Bekanntmachungen anderer Behörden
  • Kindergarten- und Schulnachrichten
  • Kirchliche Nachrichten
  • Termine von Veranstaltungen der Parteien und politschen Vereinigungen
  • Vereinsnachrichten
  • Anzeigen (die kostenpflichtig sind)

 Nersinger Bote - Richtlinie zur Veröffentlichung

Richtlinie zur Veröffentlichung von Beiträgen im Amtsblatt der Gemeinde Nersingen

Der Nersinger Bote ist das von der Gemeinde Nersingen herausgegebene Amtsblatt. Das Amtsblatt dient in erster Linie für die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen der Gemeinde und für die Information der Bevölkerung über kommunale Angelegenheiten durch die Gemeinde. Darüber hinaus werden Informationen von Vereinen, Kirchen, Parteien, Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen oder sonstigen Organisationen im Rahmen dieser Richtlinien veröffentlicht.

 

(1)

Beiträge mit einem sozialen, karitativen, kulturellen oder sportlichen Hintergrund mit Bezug zur Gemeinde Nersingen können jederzeit veröffentlicht werden, sofern sie nicht gegen die nachfolgenden Bestimmungen verstoßen.

 

(2)

Beiträge mit einem anderen Hintergrund können veröffentlicht werden, wenn

a) der Beitrag rein sachlich informiert
b) keinen Aufruf zu Aktionen jeglicher Art enthält
c) sich nicht (auch nicht indirekt) gegen eine andere Organisation richtet
d) keinerlei Unwahrheiten oder zweifelhafte Inhalte enthält
e) ein Bezug zur Gemeinde Nersingen vorhanden ist
f) keine Meinungsäußerungen enthalten

 

(3)

Reine Terminankündigungen für Veranstaltungen, welche einen näheren Bezug zur Gemeinde Nersingen haben, können ebenfalls jederzeit veröffentlicht werden.

 

(4)

Von diesen Regeln werden alle Beiträge erfasst, ausgenommen eigene Beiträge der Gemeinde Nersingen sowie amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden.

 

(5)

Politische Parteien und Wählergruppen können in Form einer Terminankündigung auf Veranstaltungen hinweisen. Die Hinweise sind auf reine Ankündigungen beschränkt und sollen kurzgefasst sein (Tag, Datum, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung, Tagesordnung, ggf. eingeladener Personenkreis). Nachberichte über den Verlauf solcher Veranstaltungen oder solche, die über den reinen Veranstaltungshinweis hinausgehen, werden nicht veröffentlicht.

 

(6)

Die Richtlinie bezieht sich ebenfalls auf kirchliche Beiträge, sofern es sich um eine offiziell anerkannte, auf dem Gemeindegebiet vertretene Religionsgemeinschaft handelt. Beiträge anderer religiöser Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Beiträge dürfen nicht das Ziel einer religiösen Bekehrung zum Inhalt haben oder inhaltlich darauf abzielen.

 

(7)

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Gemeindeverwaltung.

 

(8)

Beiträge, welche sich nicht nach den vorbezeichneten Richtlinien einordnen lassen oder erfasst werden, werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Gemeindeverwaltung behandelt. Alle Beiträge werden grundsätzlich jeweils nur einmal veröffentlicht.

 

(9)

Vereine und Abteilungen von Vereinen, welche ein soziales, karitatives oder sportliches Ziel verfolgen, haben einmal im Jahr die Möglichkeit, einen Beitrag auf der Titelseite des Amtsblattes zu veröffentlichen.

 

(10)

Eine Veröffentlichung von Leserbriefen oder leserbriefähnlichen Einsendungen erfolgt nicht.

 

(11)

Die Gemeindeverwaltung behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen von der Richtlinie abweichen zu können.

 

(12)

Die Redaktionsstatuten des Verlages sowie gesetzliche Bestimmungen bleiben von der Richtlinie unberührt.

Leichter Regen1 – 7°C
Bedeckt2 – 8°C
Überwiegend bewölkt0 – 5°C
Ein paar Wolken0 – 9°C
Mäßiger Regen1 – 7°C