Neues Meldegesetz schütz vor Scheinanmeldungen
Zum Jahresende hin tritt ein neues Meldegesetz in Kraft. Es ist darin vor allem eine neue Regelung vorgesehen, die Scheinanmeldungen verhindern soll. Der Vermieter muss zukünftig bestätigen, wer in seiner Wohnung lebt. Ab 1.November müssen Mieter, die eine Immobilie neu beziehen oder diese verlassen, das in einem Zeitraum von zwei Wochen der zuständigen Behörde melden. Der Vermieter wiederum muss dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen in schriftlicher Form (oder elektronisch) bestätigen.
Versäumt der Mieter oder der Vermieter die Meldefrist bzw. das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden Seiten Geldbußen bis zu 1000 €.
Wir bitten um Beachtung der neuen Regelung und stehen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung
Ihr Bürgerbüro
Ansprechpartner:
Frau Wirbel 07308/ 81440