Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Information vom 16. Juli 2025 haben wir Sie über das Trinkwasser-Abkochgebot in der Gemeinde Nersingen informiert. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Neu-Ulm besteht das Abkochgebot auch noch zum jetzigen Zeitpunkt.
Aktueller Stand (29.07.2025):
Die Proben unserer Brunnen von vergangener Woche wiesen keine Verschmutzungen auf. Auch die Ergebnisse der zweiten Nachbeprobung (Dienstag 22.07.) des Wassernetzes waren zum Zeitpunkt der Probenentnahme unauffällig. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt soll das Wasser vorsichtshalber zunächst dennoch gechlort werden. Es werden nun weiterhin engmaschige Proben genommen. Sollten auch diese unauffällig sein, könnte das Abkochgebot und die Chlorung demnächst vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Ein Zeitpunkt lässt sich aktuell jedoch noch nicht vorhersagen.
Das Wasserwerk wird gelegentlich die Leitungen im Netz in allen Ortsteilen spülen. Das ist nötig, damit sich das Chlor gleichmäßig im Netz verteilt und so ggfls. schneller eine Rücknahme des Abkochgebots und der Chlorung durch das Gesundheitsamt erreicht wird. Aufgrund des Spülens kann es zu Druckschwankungen im Leitungsnetz kommen.
Unsere Homepage sowie unsere Sozialen Medien, Facebook und Instagram und auch die Aushangtafel am Rathaus aktualisieren wir bei neuen Informationen unverzüglich.
Wir haben in den vergangenen Tagen die gängigsten Fragen gesammelt und möchten diese im Folgenden beantworten:
Frage: Wird das Wasser aktuell gechlort?
Antwort: Ja, dem Wasser wird aktuell ein geringer Anteil an Chlor beigemischt. Wir bewegen uns dabei im Rahmen der vorgegeben Werte der Trinkwasserverordnung.
Frage: Kann ich das Wasser, trotz Chlor, trinken?
Antwort: Ja, nachdem das Wasser abgekocht wurde, kann es bedenkenlos getrunken werden.
Trotz der Desinfizierung durch Chlor sollte das Wasser in jedem Fall abgekocht werden.
Frage: Das Wasser riecht ungewöhnlich. Liegt das am Chlor?
Antwort: Ja, das Chlor sorgt für den Geruch und den Geschmack.
Frage: Ist die Chlorung gesundheitsbedenklich?
Antwort: Wir bewegen uns im Rahmen der Werte der Trinkwasserverordnung. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzte Konzentration von Chlor gilt in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich.
Frage: Wie soll ich das Wasser abkochen?
Antwort: Die einfachste Methode ist, einen Wasserkocher zu verwenden. Kochen Sie das Wasser auf, bis es sprudelt und lassen es dann über mind. 10 Minuten abkühlen.
Frage: Es widersprechen sich das Abkochgebot und das Chloren, warum wird beides aufrechterhalten?
Antwort: Diese Maßnahme gibt uns das Gesundheitsamt vor. Sie dient dazu, das Wasser, welches noch nicht durch Chlor desinfiziert wurde, ebenfalls zum menschlichen Gebrauch nutzbar zu machen. Da das Leitungsnetz sehr verzweigt ist, kann es einige Zeit dauern, bis überall Chlor innerhalb der vorgegebenen Menge vorhanden ist.
Frage: Kann ich mit dem Wasser kochen?
Antwort: Kochen ist problemlos möglich. Durch das Abkochen des Wassers zersetzt sich das Chlor und verringert sich somit im Wasser. Das Chlor kann sich allerdings dennoch auf den Geschmack auswirken.
Frage: Kann das Wasser zum Duschen und Baden verwendet werden?
Antwort: Grundsätzlich ja, sofern Sie über keine offenen Wunden verfügen, in die das Wasser gelangen kann. Da das beigemischte Chlor weit unterhalb der Menge liegt, welche in den Frei- und Hallenbädern zum Einsatz kommt, ist das Baden und Duschen bedenkenlos möglich.
Frage: Kann ich das Wasser zum Zähneputzen o.ä. verwenden?
Antwort: Ja, solange Sie das Wasser nicht schlucken.
Frage: Ich hole mein Mittagessen immer bei den örtlichen Lebensmittelbetrieben, schmeckt das dann nach Chlor?
Antwort: Beim Backen zersetzt sich das Chlor und wird im Geschmack reduziert. Andere lebensmittelverarbeitende Betriebe (örtliche Metzgereien) haben Aktivkohlefilter eingebaut, welche sowohl Keime als auch Chlor aus dem Wasser herausfiltern.
Frage: Kann ich das chlorhaltige Wasser für mein Aquarium oder meine Haustiere verwenden?
Antwort: Als Trinkwasser für Ihre Haustiere kann man es verwenden, wobei es sein kann, dass die Tiere aufgrund des Geruchs die Aufnahme verweigern. Als Lebensraum für Ihre Fische sollten Sie das Wasser nicht verwenden, da Wasserlebewesen darauf empfindlich reagieren können.
Frage: Ich muss das Wasser im Aquarium wechseln, gibt es eine Möglichkeit?
Antwort: Bitte fragen Sie hierzu in Ihrem Zoofachgeschäft nach. Evtl. besteht zudem die Möglichkeit, das Wasser außerhalb des Nersinger Wassernetzes zu beschaffen.
Frage: Kann ich mit chlorhaltigem Wasser meine Pflanzen gießen?
Antwort: Das Chlor im Wasser kann unter Umständen den Pflanzen schaden. Es wird empfohlen, chlorfreies Wasser zu verwenden.
Frage: Wie wurde das festgestellt?
Antwort: Wir machen routinemäßig umfassende Kontrollen, weit mehr als vom Gesetzgeber gefordert. Durch die Trinkwasserverordnung werden pro Jahr neun Wasserproben vorgegeben. Durch uns werden jährlich 38 Proben durch ein externes Labor entnommen und beprobt.
Frage: Warum habe ich nichts davon mitbekommen, bis mein Nachbar mir davon erzählt hat?
Antwort: Durch die Gemeinde Nersingen wurde die Information über die gemeindeeigene Homepage sowie die sozialen Medien verbreitet. Ebenso informiert wurden die regionalen Tageszeitungen sowie Radiosender. Zusätzlich nutzen wir zur Information die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Je nachdem über welchen der Kanäle Ihr Nachbar die Information erhalten hat, kann es natürlich sein, dass dieser früher informiert war. Wir informieren zusätzlich über den Nersinger Boten. Wir bitten Sie aber auch, die Informationen in Ihrem Bekanntenkreis zu streuen, sodass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.