Ob zur Miete oder in den eigenen vier Wänden als zukünftiger Bewohner der Gemeinde gibt es viel zu bedenken und beachten. Alles was Sie an Formularen von der Gemeinde benötigen finden Sie hier.
Anmelden bei der Meldebehörde:
Voraussetzungen:
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Fristen:
Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Einzug.
Erforderliche Unterlagen:
Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen
Für weitere Hinweise und Informationen über das Thema Wohnen möchten wir Sie an den Behördenwegweiser in Bayern verweisen.