Sperrmüllabfuhr
Im Jahr 2012 sind nachstehende Termine vorgesehen:
Dienstag, 10.07.2012
Dienstag, 16.10.2012
Unter Sperrmüll versteht man feste Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts - selbst nach zumutbarer Zerkleinerung - nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Abfallbehälter passen und deswegen getrennt vom Hausmüll gesammelt werden.
Hierzu zählen unter anderem:
Ø Matratzen. Lattenroste
Ø Teppiche, Fußbodenbeläge, Ski
Ø Spannplatten, behandelte Holzabfälle
Ø Kisten und Koffer
Welche Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll?
a) Hausmüll
Gewöhnlicher Hausmüll ist über die Hausmülltonne zu entsorgen. Fallen einmal größere Mengen Hausmüll an, kann über die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro), Zi. 13, ein Restmüllsack zum Preis von 6,00 € erworben werden.
b) Bauschutt
Dieser ist an der Baustelle zu trennen und einer Verwertung zuzuführen bzw. wo dies nicht möglich ist, über den gemeindlichen Wertstoffhof (bis 0,5 cbm) zu entsorgen.
Bauschutt kann z.B. bei der Fa. Daferner, Unterelchingen, Fa. Knittel, Vöhringen und Fa. Russ, Neu-Ulm abgegeben werden.
Wie kann sperrmüll vermieden bzw. einer wiederverwertung zugeführt werden?
Ø Gebrauchsfähige Gegenstände können mit Kleinanzeigen in den Tageszeitungen oder im Nersinger Boten zur Weiterverwendung angeboten werden.
Wie wird sperrmüll entsorgt, der nicht mehr zu gebrauchen ist?
Eine Möglichkeit der Entsorgung ist die Selbstanlieferung am Müllkraftwerk in Weißenhorn. Dort können Bürger des Landkreises Neu-Ulm ihre sperrigen Abfälle während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7.00 - 17.00 Uhr
und jeden Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr anliefern.
Die Gemeinde Nersingen bietet ¼ jährlich eine Sperrmüllabfuhr gegen Entgelt an. Je kg werden 0,82 € an Gebühr erhoben. Anmeldungen nimmt die Bauverwaltung (Tel: 814-60 und 814-62) bis spätestens 3 Tgae vor Abholung entgegen.
Gemeinde Nersingen - Bauverwaltung - Stand: 11/2011